Was ist im Sterbefall zu tun?

Erste Schritte

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine sehr schwierige Zeit.
Folgende Schritte können Ihnen helfen, diese Situation besser zu meistern:

Totenbeschau durchführen lassen

Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder den haus­ärztlichen Notdienst „HÄND“ unter der Telefon­nummer 141. Der Arzt muss innerhalb von 24 Stunden nach seiner Erreich­barkeit eine Toten­beschau durchführen. Falls Sie sich in dieser schweren Zeit überfordert fühlen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und verständigen den Arzt in Ihrem Namen.

Bestattungs­institut kontaktieren

Rufen Sie uns unter Tel. 07246 6295 an – wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar*. Nach der Toten­beschau dürfen wir die verstorbene Person abholen. Ab diesem Zeitpunkt unterstützen wir Sie einfühlsam bei allen weiteren Schritten.
* Sollten wir einmal nicht sofort abheben, rufen wir umgehend und zuverlässig zurück.

Kleidung

Bitte legen Sie sowohl Unter­wäsche als auch Ober­bekleidung für die verstorbene Person bereit. Es kann Kleidung sein, die sie gerne getragen hat oder in der Sie die Person in Erinnerung behalten möchten. Wir kleiden sie mit größter Sorgfalt und Respekt an.

Dokumente und Foto

Halten Sie ein Foto (für die Parte) sowie wichtige Dokumente der verstorbenen Person bereit. Dazu gehören:
– Geburt­surkunde
– Staats­bürger­schafts­nachweis (alternativ: Reise­pass)
– Urkunde, die den letzten Personen­stand bezeugt (z.B. Heirats­urkunde, Sterbe­urkunde des Partners, Scheidungsurteil)

Abmeldungen und Anträge

1. Behördliche Abmeldungen (automatisch)

  • Zentrales Melde­register (ZMR): Das zuständige Standes­amt informiert das ZMR auto­matisch über den Todesfall.
  • Krankenkassen: Der Todes­fall wird von den Behörden auto­matisch an die Kranken­­versicherung gemeldet.
  • Sozialversicherung und Pensions­versicherungs­anstalt (PVA): Bei Renten­bezug erfolgt die Meldung auto­matisch, sonst muss die Pensions­versicherung informiert werden.

2. Verträge und Mitglied­schaften (selbst abzu­wickeln)

  • Mietverträge: Laut öster­reichischem Mietrecht müssen Miet­verträge selbst gekündigt oder umge­schrieben werden.
  • Strom, Gas, Wasser: In Österreich sind dies oft regionale Anbieter, die informiert werden müssen.
  • GIS (Rundfunk­gebühren): Muss explizit abgemeldet werden, sofern der Ver­storbene als Haupt­mieter angemeldet war.
  • Bauspar­verträge und Ver­sicherungen: Verträge müssen in Österreich über die Bauspar­kassen oder Versicherungs­unternehmen angepasst oder aufgelöst werden.

3. Finanzielle und rechtliche Abmeldungen

  • Bankkonten und Kredit­karten: Gilt auch in Öster­reich, oft müssen hier der/die Erben aktiv werden.
  • Finanzamt: Es ist wichtig, das Finanz­amt zu benach­richtigen, um etwaige Steuer­angelegen­heiten zu klären, wie die letzte Steuer­erklärung.
  • Gewerbe­berechtigungen: Falls der/die Verstorbene selbst­ständig war, muss das Gewerbe über die Gewerbe­behörde abgemeldet werden.

4. KFZ-Zulassung und Versicherungen

  • Die Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungs­stelle abgemeldet oder umge­schrieben werden.

5. Waffenbesitz

  • Waffenpass und Dauer­berech­ti­gungs­ausweis: Diese Dokumente müssen in Öster­reich bei der zuständigen Bezirks­haupt­mann­schaft oder Polizei zurück­gegeben werden.

6. Witwenpension

  • Witwenpension beantragen: Die Witwen­pension wird bei der Pensions­versicherungs­anstalt (PVA) beantragt. Es ist notwendig, einen Antrag zu stellen, der in der Regel im Zuge der Hinter­bliebenen­versorgung erfolgt. Erforderliche Unter­lagen umfassen den Tod des Partners, die Heirat­surkunde und gegebenenfalls Einkommens­nachweise. Der Antrag kann online über die Website der PVA gestellt oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein­gereicht werden.

Sterbeurkunden

Die Sterbeurkunden werden beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Sie sind erforderlich für die Vorlage bei der Krankenkasse, verschiedenen Versicherungen, Banken, Gewerk­schaften sowie bei Pensions­anträgen und Anträgen auf Beihilfen. 
Wir kümmern uns um die Aus­stellung der Sterbe­urkunde und erledigen alle not­wendigen Formalitäten für Sie.

Witwenpension / Witwerpension

Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zur Antrag­stellung, inkl. Formular­download der jeweiligen Versicherungen.

Wer trägt die Kosten einer Bestattung?

Kostenübernahme einer Bestattung in Oberösterreich

In Oberösterreich sind die Bestattungs­kosten ein sensibles Thema, das sowohl die Ange­hörigen als auch die Bestattungs­unternehmen betrifft. Im Todes­fall trägt in der Regel der Nachlass des Verstorbenen die Kosten für die Bestattung. Dies umfasst sowohl die Gebühren für die Bestattungs­unternehmen als auch die Kosten für die Grab­stätte und die Bestattungs­form (Erd­bestattung, Feuer­bestattung etc.).

Zuständigkeit und Zahlung der Bestattungs­kosten

Die Verantwortung für die Übernahme der Bestattungs­kosten liegt in erster Linie bei den Erben des Ver­storbenen. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind die Ange­hörigen ver­pflichtet, die offenen Rechnungen zu begleichen. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, ob eine Bestattungs­vorsorge oder eine ent­sprechende Versicherung besteht, die die Kosten abdecken könnte.

Falls kein ausreichender Nachlass vorhanden ist, können die Angehörigen möglicherweise Sozialhilfe beantragen. In Oberösterreich gibt es für finanzielle Notlagen die Möglichkeit, eventuell Unter­stützung durch die Gemeinde zu erhalten. Hierbei müssen die Ange­hörigen einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie die Kosten nicht selbst tragen können. Diese Infor­mationen sind immer mit der jeweiligen Gemeinde abzuklären.

Steuerliche Absetz­barkeit von Bestattungs­kosten

In bestimmten Fällen können Bestattungs­kosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören:

  1. Beerdigungskosten: Die Aufwendungen für die Beerdigung, einschließlich der Kosten für den Sarg, die Über­führung und die Bestattungs­gebühren, können unter gewissen Umständen in der Einkommen­steuer­erklärung geltend gemacht werden.
  2. Grabpflegekosten: Regelmäßige Pflege- und Unterhalts­kosten für das Grab können ebenfalls steuerlich absetz­bar sein, solange sie nachweis­bar sind und in einem ange­messenen Rahmen liegen.

Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzu­bewahren, um eine reibungslose Abwicklung bei der Steuer­erklärung zu gewährleisten.

Kostenübernahme einer Bestattung in Oberösterreich

In Oberösterreich sind die Bestattungs­kosten grund­sätzlich von den Angehörigen des Ver­storbenen zu tragen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unter­stützung oder Zuschüsse zu bean­tragen, wenn die Kosten eine unzu­mutbare Belastung darstellen.

Antragsverfahren

Um Zuschüsse oder Unter­stützungen zu beantragen, müssen in der Regel bestimmte Unter­lagen einge­reicht werden, darunter:

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über die Bestattungs­kosten (Rechnung)
  • Einkommens­nachweise oder andere Nachweise der finanziellen Lage

Es empfiehlt sich, alle erforder­lichen Informationen und Dokumente sorg­fältig zusammen­zustellen und direkt bei den jeweiligen Stellen nach den spezifischen An­forderungen und Fristen zu fragen.

Zuschüsse zu den Bestattungs­kosten:
Wo finde ich Unter­stützung?

Die Pensions­versicherung kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Bestattungs­kosten gewähren. Dieser beträgt in der Regel € 680,- und wird direkt an das Bestattungs­unternehmen überwiesen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Zum Antrag

In besonderen finanziellen Notlagen kann die Kranken­kasse auf Antrag einen Zuschuss aus ihrem Unterstützungs­fonds gewähren. Auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Zum Antrag

Beim Tod eines anspruchs­berechtigten Angehörigen oder bei einer Totgeburt kann ein Bestattungs­kostenbeitrag gemäß § 32 des oö. Kranken- und Unfall­fürsorgege­setzes beantragt werden. Dieser Anspruch steht jener Person zu, die die Bestattungs­kosten getragen hat.

Die Ärzte­kammer Oberösterreich gewährt Hinter­bliebenen und Waisen einen Zuschuss, dessen Höhe von den einbezahlten Kammerumlagen abhängt.

In finanziellen Notlagen kann auf Antrag ein Zuschuss aus dem Solidaritäts­fonds des Landes Ober­österreich gewährt werden. Dieser Fonds wurde für soziale Härte­fälle eingerichtet, jedoch besteht kein Rechts­anspruch auf diese Unterstützung.

Der Verein „Kati Koch Hilfsfonds für trauernde Eltern“ unterstützt bedürftige Eltern bei den Bestattungs­kosten ihres verstorbenen Kindes, um eine würdevolle Verabschiedung zu ermöglichen. Ursprünglich für Salzburg eingerichtet, bietet der Fonds auch in Ober­österreich unbüro­kratische Hilfe. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Bei einem Todesfall durch einen Arbeits­unfall oder eine Berufs­krankheit ist ein Teilersatz der Bestattungs­kosten vorgesehen. Dieser beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungs­grundlage, jedoch gibt es einen festgelegten Mindest­betrag. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die die Bestattungs­kosten getragen hat.

Verstirbt eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufs­krankheit, wird ein Teil der Bestattungs­kosten erstattet. Der Ersatz wird an die Person ausgezahlt, die die Kosten der Bestattung tatsächlich getragen hat.

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