Was ist im Sterbefall zu tun?
Erste Schritte
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine sehr schwierige Zeit.
Folgende Schritte können Ihnen helfen, diese Situation besser zu meistern:
Abmeldungen und Anträge
1. Behördliche Abmeldungen (automatisch)
- Zentrales Melderegister (ZMR): Das zuständige Standesamt informiert das ZMR automatisch über den Todesfall.
- Krankenkassen: Der Todesfall wird von den Behörden automatisch an die Krankenversicherung gemeldet.
- Sozialversicherung und Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Bei Rentenbezug erfolgt die Meldung automatisch, sonst muss die Pensionsversicherung informiert werden.
2. Verträge und Mitgliedschaften (selbst abzuwickeln)
- Mietverträge: Laut österreichischem Mietrecht müssen Mietverträge selbst gekündigt oder umgeschrieben werden.
- Strom, Gas, Wasser: In Österreich sind dies oft regionale Anbieter, die informiert werden müssen.
- GIS (Rundfunkgebühren): Muss explizit abgemeldet werden, sofern der Verstorbene als Hauptmieter angemeldet war.
- Bausparverträge und Versicherungen: Verträge müssen in Österreich über die Bausparkassen oder Versicherungsunternehmen angepasst oder aufgelöst werden.
3. Finanzielle und rechtliche Abmeldungen
- Bankkonten und Kreditkarten: Gilt auch in Österreich, oft müssen hier der/die Erben aktiv werden.
- Finanzamt: Es ist wichtig, das Finanzamt zu benachrichtigen, um etwaige Steuerangelegenheiten zu klären, wie die letzte Steuererklärung.
- Gewerbeberechtigungen: Falls der/die Verstorbene selbstständig war, muss das Gewerbe über die Gewerbebehörde abgemeldet werden.
4. KFZ-Zulassung und Versicherungen
- Die Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet oder umgeschrieben werden.
5. Waffenbesitz
- Waffenpass und Dauerberechtigungsausweis: Diese Dokumente müssen in Österreich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Polizei zurückgegeben werden.
6. Witwenpension
- Witwenpension beantragen: Die Witwenpension wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beantragt. Es ist notwendig, einen Antrag zu stellen, der in der Regel im Zuge der Hinterbliebenenversorgung erfolgt. Erforderliche Unterlagen umfassen den Tod des Partners, die Heiratsurkunde und gegebenenfalls Einkommensnachweise. Der Antrag kann online über die Website der PVA gestellt oder persönlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Wer trägt die Kosten einer Bestattung?
Kostenübernahme einer Bestattung in Oberösterreich
In Oberösterreich sind die Bestattungskosten ein sensibles Thema, das sowohl die Angehörigen als auch die Bestattungsunternehmen betrifft. Im Todesfall trägt in der Regel der Nachlass des Verstorbenen die Kosten für die Bestattung. Dies umfasst sowohl die Gebühren für die Bestattungsunternehmen als auch die Kosten für die Grabstätte und die Bestattungsform (Erdbestattung, Feuerbestattung etc.).
Zuständigkeit und Zahlung der Bestattungskosten
Die Verantwortung für die Übernahme der Bestattungskosten liegt in erster Linie bei den Erben des Verstorbenen. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind die Angehörigen verpflichtet, die offenen Rechnungen zu begleichen. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, ob eine Bestattungsvorsorge oder eine entsprechende Versicherung besteht, die die Kosten abdecken könnte.
Falls kein ausreichender Nachlass vorhanden ist, können die Angehörigen möglicherweise Sozialhilfe beantragen. In Oberösterreich gibt es für finanzielle Notlagen die Möglichkeit, eventuell Unterstützung durch die Gemeinde zu erhalten. Hierbei müssen die Angehörigen einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie die Kosten nicht selbst tragen können. Diese Informationen sind immer mit der jeweiligen Gemeinde abzuklären.
Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
In bestimmten Fällen können Bestattungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören:
- Beerdigungskosten: Die Aufwendungen für die Beerdigung, einschließlich der Kosten für den Sarg, die Überführung und die Bestattungsgebühren, können unter gewissen Umständen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
- Grabpflegekosten: Regelmäßige Pflege- und Unterhaltskosten für das Grab können ebenfalls steuerlich absetzbar sein, solange sie nachweisbar sind und in einem angemessenen Rahmen liegen.
Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um eine reibungslose Abwicklung bei der Steuererklärung zu gewährleisten.
Kostenübernahme einer Bestattung in Oberösterreich
In Oberösterreich sind die Bestattungskosten grundsätzlich von den Angehörigen des Verstorbenen zu tragen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse zu beantragen, wenn die Kosten eine unzumutbare Belastung darstellen.
- Sozialhilfe
Wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu begleichen, können sie Sozialhilfe beantragen. Hierbei wird die zuständige Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert. - Bestattungskostenbeihilfe
In Oberösterreich besteht die Möglichkeit, eine Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Diese Beihilfe wird gewährt, wenn die finanziellen Mittel des Verstorbenen oder der Angehörigen nicht ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken. Der Antrag kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Stadtgemeinde gestellt werden.
Antragstellung: Der Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe muss in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der Bestattung erfolgen. Es sind entsprechende Nachweise über die Bestattungskosten und die finanzielle Lage der Angehörigen erforderlich. - Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Wenn der Verstorbene eine Pension bezogen hat, können die Hinterbliebenen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf die Sterbeviertelpension stellen. Diese Unterstützung kann helfen, die finanziellen Belastungen in der Zeit nach dem Tod zu verringern. - Lebens- und Bestattungsversicherungen
Falls der Verstorbene eine Lebens- oder Bestattungsversicherung abgeschlossen hatte, können die Angehörigen Leistungen aus diesen Verträgen beanspruchen. Diese Versicherungen sind oft darauf ausgelegt, die Bestattungskosten zu decken. - Kirchliche und private Stiftungen
Falls der Verstorbene eine Lebens- oder Bestattungsversicherung abgeschlossen hatte, können die Angehörigen Leistungen aus diesen Verträgen beanspruchen. Diese Versicherungen sind oft darauf ausgelegt, die Bestattungskosten zu decken.
Antragsverfahren
Um Zuschüsse oder Unterstützungen zu beantragen, müssen in der Regel bestimmte Unterlagen eingereicht werden, darunter:
- Sterbeurkunde
- Nachweis über die Bestattungskosten (Rechnung)
- Einkommensnachweise oder andere Nachweise der finanziellen Lage
Es empfiehlt sich, alle erforderlichen Informationen und Dokumente sorgfältig zusammenzustellen und direkt bei den jeweiligen Stellen nach den spezifischen Anforderungen und Fristen zu fragen.
Zuschüsse zu den Bestattungskosten:
Wo finde ich Unterstützung?
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Die Pensionsversicherung kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Bestattungskosten gewähren. Dieser beträgt in der Regel € 680,- und wird direkt an das Bestattungsunternehmen überwiesen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Zum Antrag
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
In besonderen finanziellen Notlagen kann die Krankenkasse auf Antrag einen Zuschuss aus ihrem Unterstützungsfonds gewähren. Auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
Zum Antrag
Kranken- und Unfallfürsorge für Landesbedienstete (KFL)
Beim Tod eines anspruchsberechtigten Angehörigen oder bei einer Totgeburt kann ein Bestattungskostenbeitrag gemäß § 32 des oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes beantragt werden. Dieser Anspruch steht jener Person zu, die die Bestattungskosten getragen hat.
Ärztekammer Oberösterreich (AEK OÖ)
Die Ärztekammer Oberösterreich gewährt Hinterbliebenen und Waisen einen Zuschuss, dessen Höhe von den einbezahlten Kammerumlagen abhängt.
Land Oberösterreich
In finanziellen Notlagen kann auf Antrag ein Zuschuss aus dem Solidaritätsfonds des Landes Oberösterreich gewährt werden. Dieser Fonds wurde für soziale Härtefälle eingerichtet, jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung.
Kati-Koch-Fonds
Der Verein „Kati Koch Hilfsfonds für trauernde Eltern“ unterstützt bedürftige Eltern bei den Bestattungskosten ihres verstorbenen Kindes, um eine würdevolle Verabschiedung zu ermöglichen. Ursprünglich für Salzburg eingerichtet, bietet der Fonds auch in Oberösterreich unbürokratische Hilfe. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Bei einem Todesfall durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Dieser beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, jedoch gibt es einen festgelegten Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die die Bestattungskosten getragen hat.
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Verstirbt eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, wird ein Teil der Bestattungskosten erstattet. Der Ersatz wird an die Person ausgezahlt, die die Kosten der Bestattung tatsächlich getragen hat.